Lupus-Erythematodes-Selbsthilfegruppe Darmstadt



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Die Gesundheitsreform - Tipps und Hinweise


Neuerungen zum 1.1.2015

1A Verbraucherportal: "15 wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen 2015" https://www.journalmed.de


Arztbesuch

Erfreulicherweise ist die zum 1.1.2004 eingeführte Praxisgebühr zum 1.1.13 wieder weggefallen.


Diagnostische Maßnahmen

Seit Januar 2014 können Vertragsärzte die Knochendichtemessung wieder mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, auch wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Der Bewertungsausschuss hat hierzu eine neue Abrechnungsziffer geschaffen. Auf langjähriges Drängen der Patientenvertreter hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Februar 2013 die Knochendichtemessung bei chronischen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis unter bestimmten Voraussetzungen als eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht. "Endlich wurde nun mit der neuen Abrechnungsziffer 34601 die letzte Hürde aus dem Weg geräumt, so dass chronisch kranke Patienten und solche mit besonderen Risiken ihren Anspruch auf die Durchführung einer Knochendichtemessung zur Erkennung der Osteoporose geltend machen können", sagte Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga. Seit einigen Jahren musste es erst zu einem Knochenbruch kommen, damit die gesetzlichen Kassen eine Knochendichtemessung erstatteten. Diese ist nun auch ohne Fraktur möglich, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Aussicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht. https://www.aerzteblatt.de
Kommentar: Eine Knochendichtemessung ist jetzt offenbar bei Rheuma- und Kortisonpatienten wieder auf Überweisung möglich, auch wenn noch kein Knochenbruch vorliegt.


Medikamente

Gemeinsamer Bundesausschuss: OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel https://www.g-ba.de

Reinhard Kaden: Verordnung von Tränenersatzflüssigkeiten - ein Gang durch den Paragraphendschungel https://www.kaden-verlag.de

Kalziumpräparate dürfen zeitgleich zur Behandlung mit Kortison weiterhin auf Kassenkosten verordnet werden, allerdings nur bei einer voraussichtlichen Therapie von mindestens einem halben Jahr und einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent.

Erste Wirkstoffe von der Austauschpflicht durch Rabattverträge ausgenommen
Konkret sollen zunächst das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin ab Anfang April 2014 nicht mehr ausgetauscht werden https://www.aerzteblatt.de

Steuererklärung: außergewöhnliche Belastungen

Medikamenten- und Behandlungskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angerechnet werden. Deswegen sollten alle entsprechenden Quittungen gesammelt werden.


Zuzahlungen

Die Zuzahlungs-Regeln in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1.1.2013

Die Zuzahlungen pro verschreibungspflichtigem Medikament staffeln sich nach dem Preis des Medikaments:

Medikamentenpreis

unter 50 Euro
zwischen 50 und 100 Euro
mehr als 100 Euro
Zuzahlung

5 Euro
10 Prozent des Medikamentenpreises
10 Euro


Medikamentenbeispiele

Präparat (Handelsname)

Decortin 1 mg N3
Decortin 5 mg N3
Decortin 20 mg N3
Quensyl N3
Resochin N3
Zytrim 50 mg N3
Imurek 50 mg N3
Methotrexat Lederle 10 mg N2
CellCept 500 mg N3
Sandimmun Optoral 50 mg N3
Preis

4.96 Euro
10.35 Euro
40.84 Euro
28.56 Euro
23.30 Euro
105.94 Euro
120.45 Euro
114.57 Euro
664.92 Euro
400.81 Euro
Zuzahlung

5 Euro
5 Euro
5 Euro
5 Euro
5 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro
10 Euro


Hinweise:

Preisvergleich von Medikamenten z. B. über Medizinfuchs.de https://www.medizinfuchs.de/.

Zuzahlungen sparen z. B. über die Internetapotheke DocMorris https://www.docmorris.de/.

Auch die Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten kann ab 1.1.04 auf die Zuzahlungen angerechnet werden!


Befreiung von Zuzahlungen

Schwerwiegend chronisch kranke Personen müssen Zuzahlungen nur bis zu 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens leisten. Ansonsten gilt eine Obergrenze von 2 Prozent. Die Definition einer "schwerwiegenden chronischen Erkrankung" lesen Sie hier https://www.g-ba.de. Offenbar fallen darunter z. B. diejenigen Lupus-Betroffenen, die z. B.
  • einen Grad der Schwerbehinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 oder mehr haben,

  • eine Basistherapie bekommen und mindestens einmal im Quartal zum Arzt gehen,

  • andere chronische Erkrankungen haben, wegen der sie in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung sind (mindestens einmal im Quartal beim Arzt).

  • Der Versicherte kann bei seiner Krankenkasse ein Formular anfordern, auf dem dann sein behandelnder Arzt (z. B. Hausarzt, Rheumatologe) das Vorliegen einer chronischen Krankheit bestätigt.

    Weniger Bürokratie: Vereinfachung bei den Chroniker­bescheinigungen https://www.aerzteblatt.de

    Die persönliche Obergrenze für Zuzahlungen können Sie sich selbst schon jetzt ausrechnen, indem Sie von Ihrem diesjährigen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen ein oder zwei Prozent ausrechnen. Bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 20.000 Euro sind ein Prozent zum Beispiel 200 Euro, bei 40.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen 400 Euro. Für Ehepartner und Kinder gibt es Freibeträge, die zusätzlich in Abzug gebracht werden können.

    Alle Zuzahlungen sollte man sich quittieren lassen (z. B. in der Apotheke beim Abholen eines Medikaments den Kassenbon) und sammeln.

    Die Kosten für nicht vom Arzt auf Rezept verordnete Medikamente werden NICHT auf die Zuzahlungen angerechnet!

    Wenn Sie schon jetzt absehen können, dass Sie mehr als ein Prozent (chronisch Kranke)/zwei Prozent (übrige Patienten) leisten müssen, können Sie den Betrag an Eigenbeteiligung schon jetzt an Ihre Krankenkasse überweisen und brauchen sich dann um weitere Kosten nicht mehr zu sorgen. Schicken Sie dazu erst die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung an die Krankenkasse und bitten Sie um Mitteilung der Höhe der Belastungsgrenze. Dann überweisen Sie der Krankenkasse diesen Betrag, gemindert um Ihre bisherigen Zuzahlungen. Anschließend schicken Sie Ihre Zuzahlungsquittungen an die Krankenkasse und bitten um Ausstellung des Befreiungsausweises. In jedem weiteren Jahr muss ein neuer Befreiungsausweis beantragt werden.


    Probleme der Gesundheitsreform

    Was einem Bürger an Eigenbeteiligung abverlangt werden darf, sollte sich nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach seiner Erkrankung richten. Gegenwärtig werden chronisch Kranke, die ohnehin durch ihre Krankheit im Berufsleben Nachteile haben, noch zusätzlich belastet.

    Lupus-Patienten mit geringem Einkommen werden so möglicherweise

  • Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente wegen der Zuzahlungen nicht einlösen,

  • Notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr kaufen, weil sie sie nicht bezahlen können,

  • Fahrten zum Arzt vermeiden, wenn sie gehbehindert sind und kein Auto haben bzw. niemanden haben, der sie fährt,

  • Heilbehandlungen wie z. B. Krankengymnastik sich nicht mehr verordnen lassen, weil sie die Zuzahlungen nicht bezahlen können.

  • Chronisch Lupus-Kranke mit geringem Einkommen werden dadurch möglicherweise eine schlechtere medizinische Versorgung haben als Menschen, die die Zuzahlungen und Medikamentenkosten aus ihrem eigenen Einkommen aufbringen können.

    Weitere Hinweise zum Gesundheitswesen finden Sie hier: Kollagenose-Archiv im Internet - Informationen zum Gesundheitswesen https://www.kollagenose.de


    (Diese Seite wurde am 16.2.2024 aktualisiert.)


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